Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Offerten, Aufträge und Leistungen der Plättli Hochzwei GmbH (Marktauftritt: Plättli² GmbH), Wiesenstrasse 17, 9327 Tübach, nachfolgend «Plättli²». Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Plättli² sie schriftlich anerkennt.

2. Offerte und Vertragsabschluss

Offerten von Plättli² sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Unterzeichnung der Offerte durch die Kundschaft zustande. Angaben auf der Website, in Prospekten und Mustern sind unverbindlich; massgebend ist die schriftliche Offerte.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vermerkt. Zusätzliche Leistungen, Änderungen des Auftrags oder Mehraufwand infolge nicht erkennbarer Bausubstanz, fehlender Vorleistungen Dritter oder nachträglicher Wünsche werden nach Aufwand oder gemäss Nachtragsofferte verrechnet.

4. Zahlung

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei grösseren Aufträgen kann Plättli² Akontozahlungen nach Baufortschritt verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Plättli² berechtigt, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie Mahngebühren zu verrechnen und die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.

5. Ausführung und Termine

Plättli² führt die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Baukunde aus. Termine werden nach bestem Wissen vereinbart. Verzögerungen, die Plättli² nicht zu vertreten hat (zum Beispiel Lieferfristen, fehlende Vorleistungen anderer Handwerker, nicht zugängliche Baustelle, höhere Gewalt), verlängern die Fristen angemessen und begründen keine Schadenersatzansprüche.

6. Mitwirkung der Kundschaft

Die Kundschaft stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist, die Untergründe für die Verlegung geeignet sind und die notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser) zur Verfügung stehen. Bemusterungen und Materialentscheide sind rechtzeitig und schriftlich zu bestätigen.

7. Material

Keramik und Naturstein sind Naturprodukte beziehungsweise industriell gefertigte Produkte mit zulässigen Abweichungen in Farbe, Struktur, Format und Oberfläche. Solche Abweichungen gegenüber Mustern stellen keinen Mangel dar. Von der Kundschaft beigestelltes Material wird ohne Gewähr verarbeitet.

8. Abnahme und Gewährleistung

Nach Fertigstellung nimmt die Kundschaft das Werk ab. Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 363 ff. OR). Plättli² hat das Recht, gerügte Mängel innert angemessener Frist nachzubessern.

9. Haftung

Plättli² haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden, die auf ungeeignete Untergründe, Vorleistungen Dritter oder unsachgemässe Pflege zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

10. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Plättli Hochzwei GmbH in Tübach, Kanton St. Gallen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.


Stand: 18.09.2026